Instandhaltung: die vier Grundmaßnahmen
Instandhaltung ist der Oberbegriff für alles, was ein Bauteil funktionsfähig hält. Sie gliedert sich in vier Maßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Die Wartung soll den Abbau des Abnutzungsvorrats verzögern — Rinnen und Abläufe reinigen, Bewuchs entfernen, Verschraubungen nachziehen. Die Inspektion stellt den Ist-Zustand fest und beurteilt ihn, ohne selbst etwas zu reparieren.
Die Instandsetzung stellt den Soll-Zustand wieder her: Sie repariert das, was bereits schadhaft ist. Die Verbesserung geht darüber hinaus und erhöht die Funktionssicherheit, ohne die geforderte Funktion selbst zu ändern — etwa eine zusätzliche Notentwässerung.
In der Praxis läuft die Inspektion mit einer Checkliste ab, die alle Bereiche der Reihe nach abfragt: Deckung oder Abdichtung, An- und Abschlüsse, Durchdringungen, Entwässerung, Einbauteile, Sicherheitseinrichtungen. Jeder Befund wird mit Ort, Beschreibung und Foto dokumentiert — das ist später die Grundlage für Angebot und Beweissicherung.