Der Berufsausbildungsvertrag
Grundlage deiner Ausbildung ist der Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wird vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und muss unter anderem enthalten: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, tägliche Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Höhe der Vergütung, Urlaubsanspruch und die Voraussetzungen für eine Kündigung.
Der Vertrag wird bei der zuständigen Stelle — für dich die Handwerkskammer — in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Ohne diese Eintragung wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nach der Probezeit ändert sich das grundlegend: Der Ausbildungsbetrieb kann nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen. Du selbst kannst zusätzlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder in einem anderen Beruf ausgebildet werden willst.
Die Ausbildung im Dachdeckerhandwerk dauert drei Jahre. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich.