Dachdecker
Gesellenprüfung
☀︎ Hell
← Wirtschafts- und Sozialkunde
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Wie lang darf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis sein?
Mindestens eine Woche, höchstens einen Monat
Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate
Immer genau sechs Monate
Sie ist frei vereinbar
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